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   VGH Bayern, 20.09.2011 - 2 CS 11.1849   

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https://dejure.org/2011,65315
VGH Bayern, 20.09.2011 - 2 CS 11.1849 (https://dejure.org/2011,65315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2011 - 2 CS 11.1849 (https://dejure.org/2011,65315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2011 - 2 CS 11.1849 (https://dejure.org/2011,65315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Abweichung; Abstandsflächen; Nutzungsänderung; Bestandsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 1 CS 08.1380

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Umbau und Umnutzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2011 - 2 CS 11.1849
    Durch das Vorhandensein des in seinem Bestand geschützten Werkstattgebäudes mit noch nutzbarer, einen wirtschaftlichen Wert darstellender Bausubstanz ist eine atypische Situation gegeben, die die Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften grundsätzlich rechtfertigt (vgl. BayVGH vom 8.9.2008 Az. 1 CS 08.1380 - juris).

    Jedoch handelt es sich bei dem vorhandenen Gebäude auf Fl.Nr. 36/3 um ein bestandsgeschütztes Gebäude (s. oben 1 und 2) mit noch nutzbarer, einen wirtschaftlichen Wert darstellender Bausubstanz, weshalb eine Abweichung dem Grunde nach in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 8.9.2008 Az. 1 CS 08.1380 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2011 - 2 CS 11.1849
    Für einen solchen Verstoß reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird (vgl. BVerwG vom 26.5.1975 BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2011 - 2 CS 11.1849
    Nachbarn, die sich wie im vorliegenden Fall gegen ein nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilendes Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wenden, können mit ihrer Klage nur dann durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG vom 23.5.1986, BauR 1986, 542).
  • VG München, 30.11.2015 - M 8 K 14.2601

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine dem Nachbarn erteilte

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung das durch Art. 14 GG geschützte Interesse des Bauherrn an einer sinnvollen Verwertung der vorhandenen Bausubstanz mit einer zeitgemäßen, den Wohnungsbedürfnissen entsprechende Sanierung, Instandsetzung, Aufwertung oder Erneuerung der zum Teil überalterten Bausubstanz durch die Erteilung einer Abweichung Rechnung getragen werden kann, wenn die Änderung weder die Interessen der Nachbarn noch sonstige öffentliche Belange nennenswert beeinträchtigt und die nach heutigem Recht vorgeschriebenen Abstandsflächen wegen der Lage im dicht bebauten Innenstadtbereich nicht einhalten werden können (vgl. BayVGH, B. v. 20.9.2011 - 2 CS 11.1849 - juris Rn. 9 m. w. N.; B. v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 23 m. w. N.; B. v. 8.9.2008 - 1 CS 08.1380 - juris Rn. 17; B. v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris Rn. 2 m. w. N.; B. v. 10.2.2003 - 2 ZB 02.2015 - juris Rn. 2).
  • VG München, 24.07.2019 - M 9 K 18.5334

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

    Vorliegend fehlt es an der tatbestandlichen Voraussetzung einer atypischen Grundstückssituation - festgemacht an der Formulierung "Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen" (vgl. nur Simon/Busse, BayBO, Stand: 132. EL Dezember 2018, BayBO Art. 63 Rn. 18ff.; aus der Rechtsprechung: BayVGH, Endurteil v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris; B.v. 20.9.2011 - 2 CS 11.1849 - juris; VG München, B.v. 18.7.2011 - M 9 SN 11.2628 - EA).
  • VG Ansbach, 25.07.2012 - AN 9 K 11.01208
    Es kann dahinstehen, ob eine vermehrte Einsichtsmöglichkeit im Rahmen des Rücksichtnahmegebots überhaupt berücksichtigt werden darf (siehe hierzu BVerwG vom 24.4.1989 NVwZ 1989, 1060; BayVGH vom 20.9.2011 Az. 2 CS 11.1849).
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